Hinweisgeberschutz
Nur wenn Rechtsvorschriften und deren Vorgaben eingehalten werden, können wir Schaden von unserem Unternehmen, unseren Beschäftigen, unseren Kunden, unseren Partnern und anderen Personen abwenden. Das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen hat für uns höchste Priorität.
Gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) können Hinweise auf Gesetzesverstöße – auch in anonymer Form – gemeldet werden.
Bitte senden Sie hierzu einen Brief bzw. eine E-Mail an unsere interne Meldestelle:
Woodmark Consulting GmbH
Compliance
Werner-von-Siemens-Ring 7
85630 Grasbrunn
E-Mail: compliance@woodmark.de
Dieser Brief wird ungeöffnet an den Compliance-Verantwortlichen weitergeleitet, der dann dem gemeldeten Hinweis nachgeht.
Der Brief kann selbstverständlich anonym versandt werden.
Falls Sie als Hinweisgeber eine Antwort vom Compliance-Verantwortlichen haben möchten oder mit ihm telefonisch in Kontakt treten wollen, können Sie gerne ihre Kontaktdaten mit angeben.
Die Daten und der Vorgang werden streng vertraulich behandelt. Gemäß des HinSchG werden Vertraulichkeit der Identität der Beteiligten durch diesen Prozess bestmöglich geschützt.
Selbstverständlich steht es Ihnen auch frei, sich mit einer der folgenden, seitens der Bundesrepublik eingerichteten, externen Meldestellen in Verbindung zu setzen.
- Bundesamt für Justiz
- Bundeskartellamtes
- BaFin
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung